Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Biomasse AG

Gültig ab dem 01.06.2009 :

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskunft der MW Biomasse AG.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Bestellungen stellen ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Sie soll lediglich darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kaufvertrag von der Biomasse AG schriftlich als Kaufvertrag bestätigt wurde oder das bestellte Produkt versandt wird, bzw. die bestellte Dienstleistung erbracht wird. Bis dahin sind Angebote der MW-Biomasse AG freibleibend und unverbindlich. Telefonische, telegraphische oder mündliche Bestellungen (sowie Nebenabreden) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. An Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Plänen und sonstigen Unterlagen behält die MW Biomasse AG das sachliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung der MW Biomasse AG anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

3. Preise

Die Preise verstehen sich für Geschäftskunden netto ausschließlich Verpackungen und Frachtspesen. Für Privatkunden verstehen sich die Preise incl. Ust zzgl. der angegebenen Liefer- und Verpackunsgkosten. Die MW Biomasse AG kann eine Preisanpassung geltend machen, wenn die Lieferfrist 4 Monate übersteigt. Preisanpassungen sind notwendig insbesondere bei Steigerungen von Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, soweit Ansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt, bzw. unbestritten sind. Sobald der Besteller mit seinen Verpflichtungen der MW Biomasse AG gegenüber in Verzug gerät, ein

Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, ist die MW Biomasse AG berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder vom Vertrag insgesamt zurückzutreten. Wechsel und Scheck werden nur nach Vereinbarungen entgegengenommen. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

5. Lieferung und Leistung

Die Lieferbedingungen gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Feldkirchen- Westerham. Teillieferungen sind zulässig. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Auftragsänderungen führen, soweit sie nicht unwesentlich sind und soweit nichts anderes vereinbart wird, zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt und allen sonst nicht von der MW Biomasse AG zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Liefer- und Leistungsfristen von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei der MW Biomasse AG, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Die MW Biomasse AG wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren. Treten solche Hindernisse auf, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls die MW Biomasse AG ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der MW Biomasse AG seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die MW Biomasse AG dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse eingetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Der Besteller trägt Sorge, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen oder Fahrzeugen Dritter, die von der MW Biomasse beauftragt wurden zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gewicht von 40 to zugelassen und geeignet sein. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Entladung aus dem Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Bestellers erfolgen.

Gesondert zu Brennholz:

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Brennholz nach Raummeter (rm oder „ster“). Ein rm entspricht ca. 1,4 bis 1,6 Schütt- Raummeter (srm). Wird geschnittenes Brennholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes ca. 33 cm oder ca. 25 cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 6 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten als vereinbart. Das Brennholz wird als trockenen Ware (<W30) verkauft, aber es kann produktionstechnisch vorkommen, dass die Ware eine höhere Restfeuchte aufweisen kann.

Gesondert zu Hackschnitzel:

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Hackschnitzeln nach Schüttraumeter (srm). Ein Schüttraummeter Hackschnitzel ist ein geschütteter m³ Hackschnitzel mit Lufteinschluss. Die Stücklänge des Hackgutes kann bis zu 15 cm betragen. Der Querschnitt der Hackschnitzel kann bis zu 25 cm² aufweisen. Die Holzhackschnitzel können folgende Bezeichnungen aufweisen: Hinsichtlich der Qualitätsansprüche für Holzhackgut gilt die ÖNORM M 7133 "Energiehackgut, Anforderungen und Prüfbestimmungen". Bezeichnung gemäß ÖNORM M 7133 feuchtes Schüttgut (W 40), mittel (G 50), mit geringer Schüttdichte (S 160) und mit einem Aschegehalt bis 2 %. Definition Hackschnitzel: ist gewachsenes Holz von naturbelassenen Stämmen und Ästen, klein gemacht zu Waldhackschnitzel. Ein höherer Nadelanteil, Rindenanteil, Schmutzanteil und Steinanteil ist nicht auszuschließen und gilt als vereinbart. Erhöhter Anteil von Rinde, Baumschnitt von Straßenbegleithölzern, (naturbelassen) Reste aus der Forst- und Sägeindustrie bzw. aus der Landschaftspflege ( erhöhter Aschegehalt).

Reste von Holzwerkstoffen

Üblicherweise ein Gemisch von naturbelassenen und nicht naturbelassenen Hölzern als Späne von Bearbeitungsmaschinen und Schnitzel aus langsam laufenden Hackern. Wegen der natürlichen Schwankungen können die Liefermengen vom erteilten Auftrag um ca. 15 % abweichen. Bei einer Überschreitung von ca. 15 % der Liefermenge ist der Besteller zu einer Abnahme und Bezahlung verpflichtet. Bei Unterschreitung wird nur die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.

Gesondert zu Holzpellets:

Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante, bei einer losen Anlieferung mittels Silo LKW ist es die Kupplung in der Hauswand. Für Schäden am Lagerraum wird nicht gehaftet, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der MW Biomasse AG beruhen. Das Einblasen erfolgt, soweit möglich mit Absauggebläse, es kann kurzzeitig zu einem Differenzüberdruck von 0,2 bar kommen. Die Statik des Lagers hat dies zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in geeignete Behältnisse. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die MW Biomasse AG. Bei einer Überschreitung von ca. 15 % der Liefermengen ist der Besteller zu einer Abnahme verpflichtet. Unsere mwWaldpellets werden nach der Norm 14961-2 und PEFC Kriterien produziert.

Gesondert zu Contracting / Wärmeverkauf

Zusätzlich zu den 10-jährigen Wärmelieferverträgen werden auch Wärmelieferverträge mit längeren Laufzeiten angeboten. Über diese Wahlmöglichkeiten wird der Kunde vor Vertragsschluss informiert. Die Vertragslaufzeit wird schriftlich festgehalten und ist rechtsgültig.

6. Eigentumsvorbehalt

Die MW Biomasse AG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der die MW Biomasse AG unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die MW Biomasse AG zu Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die MW Biomasse AG gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des der MW Biomasse AG die Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.

7.Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit dem Erhalt der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen, frachtfreie oder sonstige Lieferungen vereinbart sind.

8. Mängelhaftung/ Gewährleistung

Die MW Biomasse AG leistet gegenüber dem Verbraucher die volle gesetzliche Gewährleistung. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum der MW Biomasse AG. Für Unternehmer gilt: Verzögern sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden der MW Biomasse AG, erlischt eine eventuelle Haftung spätestens zwölf Monate nach Gefahrübertragung. Eine Rüge kann nur innerhalb von 4 Werktagen erfolgen. Der Besteller hat der MW Biomasse AG nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, der MW Biomasse AG notwendig erscheinende Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Anderenfalls ist die MW Biomasse AG von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig größerer Schäden - wobei die MW Biomasse AG sofort zu verständigen ist – hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der MW Biomasse AG Ersatz der notwendigen Kosten zu veranlagen. Von den durch die Ausbesserungen bzw. Ersatzlieferungen entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die MW Biomasse AG – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

9. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

Von der Gefahrübertragung sind Schäden ausgenommen, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Anwendung, Lagerung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder nicht von der MW Biomasse AG beauftragte Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe zurückzuführen sind, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten der MW Biomasse AG ist für den Schaden zumindest mitursächlich. Durch seitens des Bestellers oder nicht von der MW Biomasse AG beauftragter Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der MW Biomasse AG vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.

10. Rücktritt

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der MW Biomasse AG die gesamte Leistung vor Gefahrübertragung unmöglich wird, Unvermögen der MW Biomasse AG, Leistungsverzug entsprechend Abschnitt 5 eintritt oder die Nachfrist nicht eingehalten wird. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Fehlschlägen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch die MW Biomasse AG. Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.Fernabsatzverträge

Für Fernabsatzverträge gilt ein Widerrufsrecht wie folgt:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

 

Widerrufsbelehrung

a)Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Der Widerruf ist zu richten an:

MW Biomasse AG, Salzhub 10, 83737 Irschenberg

Email: info@mwbiomasse.de Fax: 08062/72894-461

b)Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Das Widerrufsrecht besteht nicht für:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

12. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Geschäftsbedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich. Gerichtsstand im gewerblichen Bereich für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und der MW Biomasse AG ist Miesbach, Erfüllungsort ist Irschenberg.

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen Unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die Unwirksame Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Klausel in wirksamer Weise am nächsten kommt und dem vertraglichen Willen der Verwender am nächsten kommt.

 

MW Biomasse AG

Hier können Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen downloaden.

2017aktuelle AGB MW Biomasse AG.pdf (48,1 KiB)