Im Wärmelieferungsvertrag haben wir bereits einen monatlichen Abschlag festgelegt, der ab dem Wärmeversorgungsbeginn bis zum Jahresende regelmäßig fällig wird. Wenn Sie uns ein SEPA Mandat ausgefüllt haben, ziehen wir den Betrag automatisch ein.
Jeweils zum 31.12. wird die abgenommene Wärmemenge durch den Wärmemengenzähler erfasst und der Jahreswärmebedarf kalkuliert. Die für die Abrechnung notwendigen Werte des statistischen Bundesamts werden Ende Januar online zur Verfügung gestellt. Die Jahresendabrechnung für das vorhergehende Jahr wird im Februar erstellt. Vertraglich sind wir verpflichtet Ihnen die Abrechnung spätestens zum 28.02. zur Verfügung zu stellen. Unter Zuhilfenahme der Preisgleitformel und der veröffentlichten Indexwerte werden anschließend die Kosten für Grund- und Arbeitspreis ermittelt. Abhängig von ihrem Jahresverbrauch in MWh und der angelegten Anschlussleistung werden die Gesamtwärmekosten für das Vorjahr ermittelt.
Diese erhalten Sie in der Jahresendabrechnung detailliert aufgeschlüsselt.
Wenn die Abrechnung niedriger ausfällt als der prognostizierte Abschlag, bekommen Sie eine Rückerstattung des Differenzbetrags. Fällt die Abrechnung höher als Ihr Abschlag aus, fordern wir den Restbetrag in Form einer Nachzahlung ein.
Zur Ermittlung des neuen monatlichen Abschlags werden 1/12 der Gesamtjahreskosten des letzten Abrechnungsjahres veranschlagt.